Rechtsanwalt Holger Hembach ist schwerpunktmäßig im Bereich der Grund- und Menschenrechte einschließlich des Rechts des Datenschutzes tätig.
Europäische Menschenrechtskonvention
Rechtsanwalt Holger Hembach berät zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vertritt Mandanten bei Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Darüber hinaus gibt er Seminare zur EMRK und führt Fortbildungsveranstaltungen zur Menschenrechten durch. Sie finden weitere Informationen zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Lexikon der EMRK sowie regelmäßig Beiträge zur aktuellen Entscheidungen des EGMR im Blog.
Patientenverfügungen
Rechtsanwalt Holger Hembach berät zu Patientenverfügungen und übernimmt die Erstellung von Patientenverfügungen zum Festpreis von 238 €.
EU-Grundrechtecharta
Rechtsanwalt Holger Hembach berät zur EU-Grundrechtecharta, etwa bei Vorlagen beim EuGH.