Guter Rat ist nicht immer teuer – aber er ist auch nicht umsonst (in keiner der beiden Bedeutungen des Wortes).
Die Kosten für meine Arbeit richten sich nach dem Aufwand, der für die Bearbeitung des Falles anfällt und nach der Bedeutung der Angelegenheit. Für den Aufwand sind vor allem der Umfang der Unterlagen, die ich sichten muss und die Schwierigkeit der Rechtsfragen maßgeblich. Als kleine, hochspezialisierte Kanzlei arbeiten wir ohne Reibungsverluste und administrativen Wasserkopf und können unsere Leistung zu vernünftigen Preisen erbringen.
Bestimmte Leistungen bieten wir zu einem Pauschalpreis an; in anderen Fällen rechnen wird auf Basis eines Stundenhonorars ab, das bei 200 € (plus Mehrwertsteuer) liegt.
Ersteinschätzung zu einer Beschwerde beim EGMR
Häufig ist es sinnvoll, zunächst zu prüfen, ob eine Beschwerde beim EGMR Aussicht auf Erfolg hat. .
Dabei lese ich die Urteile, die in Ihrem Fall ergangen sind und die wesentlichen Dokumente. Auf dieser Grundlage gebe ich Ihnen eine Einschätzung, ob es erfolgversprechend ist, die Angelegenheit weiter zu verfolgen und informiere Sie über die Kosten einer Beschwerde. Eine solche Beratung kann, je nach Ihren Wünschen, über skype, telefonisch, schriftlich, via e-mail oder persönlich in meiner Kanzlei erfolgen.
Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten biete ich auf Stundenbasis oder zum Pauschalpreis an. Wie hoch dieser liegt, kann ich Ihnen nach einer ersten Sichtung der Unterlagen sagen. Es kommt auch darauf an, wie ausführlich die Einschätzung sein soll.
Kein seriöser Anwalt kann einen Rechtsrat „einfach so“ am Telefon erteilen. Um einen Fall einschätzen zu können, benötige ich in aller Regel bestimmte Unterlagen oder zumindest eine ausführliche Erklärung des Sachverhaltes – und etwas Zeit zum Nachdenken.
Wenn Sie an einer Beratung interessiert sind, bitte ich Sie deshalb, sich zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. Dann sage ich Ihnen, welche Informationen ich benötige und wir vereinbaren, wann und wie ich mich wieder bei Ihnen melde. Diese Erstanfrage ist kostenlos. Wenn Ihr Fall nicht in mein Arbeitsgebiet fällt, empfehle ich Ihnen gerne eine Kollegin oder einen Kollegen.
Beschwerde beim EGMR
Die Kosten für eine Beschwerde beim EGMR richten sich nach dem Umfang der Angelegenheit. Wenn wir ein Pauschalhonorar für meine Arbeit vereinbaren, liegt dieses in der Regel bei ca. 2.500 € (es gibt beim EGMR keine Gerichtsgebühren und die Kosten der Gegenseit müssen nicht erstattet werden). Alternativ kommt auch eine Abrechnung auf Stundenbasis in Betracht. Der Stundensatz hierfür liegt bei 200 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.