Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn ein Gesetz oder eine staatliche Maßnahme zwar äußerlich neutral ist, tatsächlich aber nur bestimmte Personen oder Personengruppen betrifft, ohne dass es dafür einen rechtfertigenden Grund gäbe .Beispielsweise werden bestimmte Sozialleistungen allen geringfügig Beschäftigten vorenthalten. Diese Regelung scheint neutral und bezieht sich auf Angehörige beider Geschlechter. Wenn aber tatsächlich in Beschäftigungsverhältnissen, die betroffen sind, weit überwiegend Frauen arbeiten, dann kann es sich um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handeln. Denn tatsächlich sind von der nachteiligen Maßnahme eben weit überwiegend Frauen betroffen.
Ein Beispiel für einen Fall von mittelbarere Diskriminierung wegen ethnischer Zugehörigkeit ist der Fall CHEZ Razpredelenie Bulgaria