• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
The Business of Human Rights

Rechtsanwalt Holger Hembach

Beschwerde beim EGMR - Individualbeschwerden

  • Beschwerden beim EGMR
  • Rechtsanwalt
  • EMRK
    • Artikel 8 EMRK
    • Artikel 10 EMRK
    • Recht auf Eigentum nach Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK
    • Margin of appreciation (“Einschätzungsspielraum”)
    • Was unterscheidet die EMRK von der EU-Grundrechtecharta?
    • Was ist die EU Grundrechte-Charta?
  • Kosten
  • Blog
  • Kontakt
  • Show Search
Hide Search

Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Die Europäische Menschenrechtskonvention regelt nur einige Eckpunkte des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelheiten sind in der Verfahrensordnung festgelegt. Die Verfahrensordnung wird von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte selbst (dem Plenum) beschlossen. Sie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.

Sie enthält beispielsweise Regelungen über die Organisation des Gerichtshofs, seine Arbeitsweise, das Verfahren beim EGMR, das Präsidium des Gerichtshofs und die Kanzlei.

Rechtsanwalt Holger Hembach

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum