Die Europäische Menschenrechtskonvention regelt nur einige Eckpunkte des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelheiten sind in der Verfahrensordnung festgelegt. Die Verfahrensordnung wird von den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte selbst (dem Plenum) beschlossen. Sie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
Sie enthält beispielsweise Regelungen über die Organisation des Gerichtshofs, seine Arbeitsweise, das Verfahren beim EGMR, das Präsidium des Gerichtshofs und die Kanzlei.