Unmittelbare Diskriminierung ist die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen oder Gruppen von Personen aufgrund eines bestimmten Merkmals. nicht jede Ungleichbehandlung ist juristisch gesehen eine Diskriminierung; vielmehr gibt es Fälle, in denen die unterschiedliche Behandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Ein Beispiel hierfür ist der Fall J.J. Lange gegen Staatssecretaris von Financien, den der Europäische Gerichtshof entschieden hat.