Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte repräsentiert den Gerichthof nach außen, vor allem gegenüber anderen Einrichtungen des Europarates.
Darüber hinaus steht er der Verwaltung des Gerichtshofes vor. Er nimmt kraft Amtes an den Sitzungen des Plenums des Gerichtshofs, der Großen Kammer sowie des Ausschusses von fünf Richtern teil.
Der Präsident wird vom Plenum des Gerichtshofs in geheimer Abstimmung gewählt. Er (oder sie) hat eine Amtszeit von drei Jahren. Diese ist jedoch niemals länger als seine Amtszeit als Richter. Er kann einmal wiedergewählt werden.