Das Plenum ist die Versammlung aller Richter beim Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Artikel 1 der Verfahrensordnung definiert das Plenum als „den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Plenarsitzung“.
Das Plenum hat verschiedene Aufgaben wie beispielsweise die Wahl des Präsidenten des Gerichtshofs oder die Wahl des Kanzlers. Es wird vom Präsidenten des Gerichtshofs einberufen, wenn die Aufgaben des Gerichtshofs es verlangen. Wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Gerichtshofs es verlangen, ist der Präsident zur Einberufung des Plenums verpflichtet. Unabhängig davon muss er das Plenum mindestens einmal im Jahr einberufen.
Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Richter des Gerichtshofs anwesend sind.