Das Ministerkomitee ist das Organ, das für die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zuständig ist. Ihm gehören die Außenminister der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates (oder deren Vertreter) an.
Das Ministerkomitee wird bei der Überwachung der Umsetzung der Urteile unterstützt von der Abteilung für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte