Der materielle Schadensersatz ist Teil der gerechten Entschädigung, die der Gerichtshof Opfern einer Verletzung der EMRK zusprechen kann. Er soll einen Ausgleich für die materiellen Verluste bieten, die das Opfer durch die Verletzung seiner Rechte nach der EMRK erlitten hat. Grundsätzlich soll durch den Schadensersatz der Zustand hergestellt werden, der bestehen würde, wenn die Verletzung der Konvention nicht aufgetreten wäre. In der Praxis ist das allerdings nicht immer möglich.
Der materielle Schadensersatz spielt vor allem bei Verletzungen des Rechts auf Eigentum eine große Rolle.