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The Business of Human Rights

Rechtsanwalt Holger Hembach

Beschwerde beim EGMR - Individualbeschwerden

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Legitimes Ziel

Einige der Rechte, die in der EMRK verankert sind, können eingeschränkt werden. Beschränkungen sind aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Einschränkung des Rechts einem legitimen Ziel dient (die anderen sind, dass es eine gesetzliche Grundlage geben muss und dass die Beschränkung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein muss).

Die EMRK nennt in den jeweiligen Artikeln die Ziele, die als legitim gelten und die eine Beschränkung der Grundrechte rechtfertigen können. Beispielsweise sind Beschränkungen des Rechts auf Privatleben nach Artikel 8 EMRK zulässig, wenn sie der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, dem wirtschaftlichen Wohl des Landes, der Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftagen notwendig sind (und die anderen Voraussetzungen für Beschränkungen erfüllt sind).

Die Frage, ob eine Beschränkung einem legitimen Ziel dient, ist in Verfahren der Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr selten ein Schwerpunkt der Diskussion. Der EGMR räumt Staaten hier einen weiten Beurteilungsspielraum ein. Er geht davon aus, dass die Staaten selbst am besten wissen, was bei Ihnen im öffentlichen Interesse liegt, der öffentlichen Sicherheit dient usw.

Rechtsanwalt Holger Hembach