Ersatz für immateriellen Schaden ist ein Teil der gerechten Entschädigung. Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellt, dann kann er dem Betroffenen Ersatz für den immateriellen Schaden zusprechen. Dieser soll einen Ausgleich für die psychische Belastung oder das körperliche Leiden sein, die der Betroffene erlitten hat, also eine Art Schmerzensgeld. Die Höhe steht im Ermessen des Gerichtshofs