Bevor man Beschwerde beim EGMR einlegen kann, muss man alle innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpfen. D. h., dass man alle effektiven rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen muss, um sich gegen die Verletzung der eigenen Rechte nach der EMRK zur Wehr zu setzen. In Deutschland bedeutet das in der Regel, dass man zunächst Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen muss.
Das Erfordernis innerstaatliche Rechtsmittel zu erschöpfen ist ein Ausdruck des Prinzips der Subsidiarität. Bevor ein Staat vor einem internationalen Gerät Gericht zur Rechenschaft gezogen werden kann, müssen ihm alle Möglichkeiten gegeben werden, Verstöße gegen die EMRK selbst zu heilen.