In Form einer Entscheidung befindet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darüber, ob eine Beschwerde zulässig ist, d.h. ob die formellen Voraussetzungen für eine Beschwerde erfüllt sind. Die Entscheidung über die Zulässigkeit kann gesondert ergehen; sie muss es aber nicht. Der Gerichthof kann auch im Urteil zugleich über die Zulässigkeit der Beschwerde entscheiden.
Die Unterscheidung zwischen Entscheidung und Urteil ist auch deshalb wichtig, weil es in der Datenbank des Gerichthofs eine eigene Suchkategorie für Entscheidungen gibt.