Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung einer Person oder mehrerer Personen ohne rechtfertigenden Grund. Man unterscheidet mittelbare und unmittelbare Diskriminierung. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Diskriminierung lediglich im Hinblick auf die Zuerkennung von Rechten, die die EMRK garantiert und aufgrund bestimmter Merkmale (Art. 14 EMRK).
In Deutschland befasst sich unter anderem das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) mit dem Verbot der Diskriminierung und ihren Rechtsfolgen.