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The Business of Human Rights

Rechtsanwalt Holger Hembach

Beschwerde beim EGMR - Individualbeschwerden

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Autonome Interpretation

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte interpretiert die Begriffe, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorkommen, autonom. Die EMRK enthält viele rechtliche Begriffe, die es auch in den Rechtsordnungen der Staaten gibt, die die Konvention unterzeichnet haben. Autonome Interpretation bedeutet, dass der Gerichtshof sich bei der Auslegung dieser Begriffe nicht an die Auslegung in nationalen Recht einzelner Staaten gebunden fühlt. Beispielsweise schützt Artikel 8 EMRK unter anderem das Recht auf Familienleben. Auch in den meisten Staaten, die die EMRK unterzeichnet haben, ist das Familienleben rechtlich geschützt. Dennoch muss das Verständnis dessen, was als „Familie“ im Sinne der Konvention anzusehen ist, nicht notwendigerweise das gleiche sein wie in diesen Mitgliedsstaaten. So sind homosexuelle Lebensgemeinschaften in einigen Mitgliedsstaaten nicht als Familien geschützt. Der EGMR sieht sie jedoch als von Artikel 8 geschützt an.

Rechtsanwalt Holger Hembach