Rechtsanwalt Holger Hembach

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Häufige Fragen zur EMRK

Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention?

Gilt die EMRK in Deutschland?

Deutschland ist doch ein Rechtsstaat – spielt da die EMRK überhaupt eine Rolle?

Was macht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Was kann ich durch eine Beschwerde beim EGMR erreichen?

Wann kann ich eine Beschwerde beim EGMR einlegen?

Muss ich für eine Beschwerde beim EGMR eine Frist beachten?

Brauche ich für eine Beschwerde beim EGMR einen Rechtsanwalt?

 

Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention?

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag. Staaten, die ihn unterzeichnen verpflichten sich, Menschen in ihrer Hoheitsgewalt bestimmte Rechte und Freiheiten zu gewährleisten.

Die Konvention ist ein Instrument des Europarates (nicht der EU). Sämtliche 47 Mitgliedsstaaten des Europarates haben sie unterzeichnet.

 

Gilt die EMRK in Deutschland?

Ja. Deutschland hat die EMRK schon 1952 ratifiziert. Die Konvention ist 1953, nachdem 10 Staaten sie ratifiziert hatten, in Kraft getreten. Seitdem gilt die Konvention auch in Deutschland. Sie hat in Deutschland den Rang eines einfachen Gesetzes und steht damit unterhalb der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass die EMRK bei der Auslegung des Grundgesetzes zu beachten ist. Ausserdem können Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angegriffen werden, wenn sie gegen die EMRK verstossen. Die genaue Position der Konvention im deutschen Recht ist noch nicht vollständig geklärt.

 

Deutschland ist doch ein Rechtsstaat – spielt da die EMRK überhaupt eine Rolle?

Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert keine Rechte, die nicht auch in der deutschen Verfassung verankert sind. Die Konvention – und die Kontrolle ihrer Einhaltung durch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – verleihen dem Grundrechtsschutz aber eine internationale Dimension. Die EMRK ist nach dem Zweiten Weltkrieg verfasst worden, nachdem es sich, gerade in Deutschland, gezeigt hatte, dass die staatliche Gewährleistung von Rechten eben nicht immer ausreicht. Sie war daher vor allem als ein Schutz gegen Diktatur konzipiert. Im Laufe der Zeit hat jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Konventionsrechte immer weiter ausgelegt. Sie haben daher heute oft weitreichende Folgen für das nationale Recht. Die EMRK spielt daher nicht nur dann eine Rolle, wenn eine Diktatur bevorsteht oder Grundrechte massiv verletzt werden. Auch in stabilen Demokratien kommt es immer wieder zu Verletzungen der EMRK. Darüber hinaus spielen die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch bei der Interpretation und Anwendung deutschen Rechts eine immer grössere Rolle.

 

Was macht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europaeischen Menschenrechtskonvention zu überwachen. Staaten, die die EMRK unterzeichnen, verpflichten sich dadurch, Menschen in ihrer Hoheitsgewalt bestimmte Rechte zu gewährleisten. Der Europaeische Gerichtshof für Menschenrechte kontrolliert, ob sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Er wird dabei nicht aus eigener Initiative tätig, sondern aufgrund von Beschwerden: Individuen oder Gruppen die glauben, in ihren Rechten nach der EMRK verletzt worden zu sein, können eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Der Gerichtshof prüft dann, ob der Staat, gegen den sich die Beschwerde richtet, seine Pflichten verletzt hat. Ausserdem können auch Staaten Beschwerden gegen andere Staaten einlegen. Dies ist in der Praxis allerdings selten.

 

Was kann ich durch eine Beschwerde beim EGMR erreichen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann zunächst eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention feststellen. Dies bringt für den Beschwerdeführer zunächst eine moralische Genugtuung mit sich. Darüber hinaus kann es Folgen auf der nationalen Ebene haben. Beispielsweise sehen manche Prozessordnungen vor, dass ein Verfahren wiederholt werden muss, wenn es nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention verlaufen ist.

Darüber hinaus kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Beschwerdeführer Schadensersatz zuerkennen. Hier unterscheidet man finanziellen Schaden und nicht-finanziellen Schaden. Der nicht-finanzielle Schaden ist eine Art Schmerzensgeld für die erlittene Rechtsverletzung, ein Ausgleich für das erlittene Unrecht. Die Summe richtet sich nach allen Umständen des Einzelfalles. Allerdings sollte man sich vor zu hohen Erwartungen hüten. In den meisten Fällen liegt die Summe zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Auch wird eine solche Entschädigung nicht in jedem Falle zugesprochen. Der Gerichtshof kann es auch bei der Feststellung belassen, dass ein Recht verletzt worden ist.

Durch den Ausgleich finanziellen Schadens soll, soweit möglich, der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Verletzung der Konvention bestehen würde. Die Summe richtet sich hier nach der finanziellen Einbusse, die der Beschwerdeführer durch die Verletzung der Konvention erlitten hat.

 

 

Wann kann ich eine Beschwerde beim EGMR einlegen?

Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nur dann zulaessig, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. Der Beschwerdeführer muss alle ihm zur Verfügung stehenden effektiven rechtlichen Möglichkeiten (erfolglos) ausgeschöpft haben, bevor er seinen Fall vor dem EGMR bringen kann. Welche rechtlichen Mittel das im konkreten Fall sind, kann sehr schwer zu beurteilen sein – und ist ein häufiger Streitpunkt, wenn der Gerichtshof über die Zulässigkeit einer Beschwerde entscheidet. Es empfiehlt sich daher, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Als Faustregel gilt, dass eine Beschwerde beim EGMR nicht zulässig ist, solange der Betroffene ein Urteil noch mit Berufung oder Revision anfechten kann.

 

Muss ich für eine Beschwerde beim EGMR eine Frist beachten?

Derzeit gilt für Beschwerden beim EGMR eine Frist von sechs Monaten (diese wird auf vier Monate verkürzt, sobald alle Staaten das 15. Protokoll zur EMRK ratifiziert haben). Diese Frist beginnt mit der Entscheidung über das letzte effektive Rechtsmittel, das dem Beschwerdeführer zur Verfuegung steht. Auch aus diesem Grunde (neben der Pflicht, effektive nationale Rechtsmittel auszuschöpfen, siehe oben) sollte man genau prüfen, welches rechtlichen Schritte man vor Einlegung einer Beschwerde ergreifen sollte. Denn es besteht die Gefahr, dass die Frist verstreicht, während der Beschwerdeführer noch mit Rechtsmitteln beschäftigt ist, die der Europäische Gerichtshof als nicht effektiv ansieht.

 

Brauche ich für eine Beschwerde beim EGMR einen Rechtsanwalt?

Rechtlich gesehen kann jeder eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte selbst einlegen. Der Gerichtshof nimmt zunächst eine vorläufige Prüfung der Beschwerde vor. Wenn diese Prüfung nicht zu dem Ergebnis führt, dass die Beschwerde zurückgewiesen werden muss, informiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staat, gegen den sich die Beschwerde richtet und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst von diesem Zeitpunkt an ist der Beschwerdeführer grundsätzlich verpflichtet, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Auch wenn es bis zu diesem Zeitpunkt zulässig ist, dass der Beschwerdeführer sich selbst vertritt – empfehlenswert ist es nicht. Das Recht der EMRK ist kompliziert und stark durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geprägt. Ohne kompetenten Rechtsrat läuft der Beschwerdeführer Gefahr, wesentliche rechtliche Gesichtspunkte zu übersehen.

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