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The Business of Human Rights

Rechtsanwalt Holger Hembach

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Datenschutzgrundverordnung

Im Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie hat zum Ziel, den Datenschutz in den Mitgliedsländern der EU (weitgehend) zu vereinheitlichen. Für das Datenschutzrecht in Deutschland bringt die DSGVO erhebliche Veränderungen mit sich. 

Bislang war das Recht des Datenschutzes auf EU-Ebene in Richtlinien geregelt. Das bedeutet, dass die EU den Mitgliedsländern bestimmte Vorgaben macht; die Staaten der EU müssen diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Dabei verbleiben ihnen aber immer noch Spielräume. Das hatte zur Folge, dass sich die Regelungen zum Datenschutz in verschiedenen EU-Mitgliedsländern noch recht stark unterschieden.

DatenschutzgrundverordnungMit der Datenschutzgrundverordnung wird das nun anders werden. Sie gibt den Mitgliedsländern nicht nur einen Rahmen vor, den sie umsetzen müssen, sondern ist direkt anwendbares Recht. Den Staaten der EU bleiben also grundsätzlich keine Spielräume bei der Umsetzung, die dann zu unterschiedlichen Regelungen im Bereich des Datenschutzes führen könnten. Nur in einigen kleinen Teilbereichen enthält die Datenschutzgrundverordnung sogenannte “Öffnungsklauseln” – also Regelungen, die den nationalen Gesetzgebern noch bestimmte Freiheiten lassen.

Die Datenschutzgrundverordnung hat Vor- und Nachteile. Einerseits gewährleistet sie ein einheitliches Schutzniveau für persönliche Daten, auf das Bürger der EU-Vertrauen können. Sie bietet auch Unternehmen die Sicherheit, dass sie nicht in einem Land gegen das Datenschutzrecht verstoßen, obwohl sie in ihrem eigenen Land alle Vorschriften genau erfüllen. Darüber hinaus schützt es sie vor Wettbewerbsnachteilen durch Unterschiedliche Schutzniveaus.

Andererseits ist die Umsetzung der DSGVO mit erheblichem Aufwand verbunden. Das Gesetz sieht hohe Bußgelder für Verstöße gegen Vorschriften des Datenschutzrechtes vor. Unternehmen werden dem Thema Datenschutz mehr Aufmerksamkeit widmen müssen als bisher. In vielen Bereichen wird auch noch länger Rechtsunsicherheit herrschen. Viele Vorschriften des neuen Datenschutzrechtes sind noch unscharf. Sie müssen erst durch Rechtsprechung und Praxis geklärt werden. Das bringt für Unternehmen erhöhte Risiken mit sich. 

Rechtsanwalt Holger Hembach