Der Professor für Internationale Beziehungen John Heathershaw hat vor kurzem in einem Leserbrief an den „Economist“ darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche in Diktaturen und „gescheiterten Staaten“ nicht nur eine lokale Angelegenheit ist. Die Profiteure in derartigen Systemen hätten in der Regel „Off-shore“ Konten und Immobilienportfolios in westlichen Staaten. Daher sei es für die Bekämpfung der Korruption in Afghanistan vielleicht mehr gewonnen, wenn man die Mechanismen der Korruptionsbekämpfung im Westen stärke als Unsummen dafür in Afghanistan aufzuwenden.
Auf EU-Ebene gibt es bereits Möglichkeiten, zu Unrecht erworbene Vermögenswerte einzuziehen (ein Beispiel dafür ist der Fall von Viktor Janukowitsch). In Großbritannien hat das Parlament jetzt ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, im Vereinigten Königreich das Eigentum von Personen einzufrieren, die für „schwere Menschenrechtsverletzungen“ verantwortlich sind. Der Guardian fasst das Gesetz hier zusammen