Der britische Supreme Court hat am 17.01.2017 Urteile über Klagen mehrerer Personen verkündet, die behaupten, britische Behörden hätten ihre Folter durch US-Amerikaner ermöglicht. Die britische Regierung hatte geltend gemacht, die Klagen seien nicht zulässig.
Der Supreme Court entschied über die Zulässigkeit mehrerer Klagen, die im Wesentlichen die gleichen Rechtsfragen betrafen. Herr Belhadj behauptete, er sei 2004 in Malaysia verhaftet und nach Libyen gebracht worden. Dort sei er durch Mitarbeiter von amerikanischen und libyschen Behörden gefoltert worden. Seine Entführung nach Libyen und die Folter seien durch Informationen des britischen Geheimdienstes ermöglicht worden.
Herr Rahmatulla war 2004 im Irak von Angehörigen der britischen Streitkräfte verhaftet worden. Er wurde verdächtigt, einer Organisation anzugehören, die Verbindungen zu Al Kaida hatte. Er behauptete, die britischen Streitkräfte hätten ihn in US-Gewahrsam überstellt. Er sei nach Afghanistan gebracht und dort zehn Jahre lang in einem amerikanischen Stützpunkt gefangen gehalten worden.
Die Kläger machten Ansprüche auf Schadensersatz gegen die britische Regierung geltend, die durch ihr Verhalten für die Folter der Kläger und deren Gefangenschaft verantwortlich gewesen sei. Die Regierung machte geltend, die Klage sei unzulässig. Sie berief sich dabei auf das Konzept der Immunität von Staaten, das es verbiete, die Akte ausländischer Staaten als rechtswidrig zu qualifizieren.
Der Supreme Court erklärte die Klagen für zulässig. Die Immunität ausländischer Staaten stehe dem nicht entgegen. Sie verbiete es, ausländische Staaten direkt für angeblich rechtswidrige Handlungen in Anspruch zu nehmen. Dagegen könne die Handlung eines ausländischen Staates als rechtswidrig klassifiziert werden, wenn diese Frage lediglich im Rahmen der Klage gegen den eigenen Staat eine Rolle spiele.
Das Gericht ging also davon aus, dass die Kläger nicht die USA vor einem britischen Gericht wegen deren Handlungen verklagen könnten. Wenn sie aber gegen die britische Regierung klagten, und es im Zusammenhang mit der Entscheidung über dies Klage beurteilt werden müsse, ob eine Maßnahme der Vereinigten Staaten rechtswidrig sei, so sei dies möglich. Die Immunität des Staates schütze nicht gegen eine Beschädigung der Reputation, die in einer solchen Feststellung liege.
Das Urteil des Supreme Court betrifft lediglich die Zulässigkeit der Klage. Inhaltlich ist damit über die Behauptungen der Kläger noch nicht entschieden.
Ein weiterer Kläger, Herr Saadi, der gemeinsam mit seiner Frau und seinen vier Kindern nach Libyen gebracht worden war, hatte sich mit der britischen Regierung verglichen. Die Regierung zahlte Schadensersatz in Höhe von 2,2 Millionen Pfund.
Herr Belhadj hatte angegeben, er werde nur dann einen Vergleich schließen, wenn die britische Regierung sich entschuldige. Die Regierung war dazu nicht bereit.