Für Beschwerden beim EGMR muss zwingend ein Formular verwendet werden. Wie ich bereits berichtet hatte, gibt es seit 01.01.2016 ein neues Formular. Dieses ist seit kurzer Zeit auch auf Deutsch erhältlich. Zu finden ist es hier
Für Beschwerden beim EGMR gibt es keinen Anwaltszwang. Jeder kann also seine Beschwerde selbst einreichen. Das Formular soll gewährleisten, dass der Gerichtshof gleich zu Anfang alle Informationen erhält, die er zur Prüfung des Falles benötigt.
Dennoch empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung einer Beschwerde zu beauftragen (oder besser zunächst einmal mit der Prüfung der Frage, ob sie Aussicht auf Erfolg hat). Das gewährleistet, dass der Sachverhalt richtig aufbereitet ist und dass kein Aspekt übersehen wird, der rechtlich von Bedeutung ist.