Im Fall Vasilevski gegen Mazedonien stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Rechts auf Eigentum fest (Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK).
Der Fall betraf die Konfiszierung eines LKW. Der Lastwagen war von seinem früheren Eigentümer 1997zum Schmuggel von Zucker benutzt worden. Während ein Strafverfahren gegen den Eigentümer anhängig war, verkaufte dieser den Lastwagen an ein Unternehmen.
Im Jahre 2003 wurde der frühere Eigentümer in Abwesenheit verurteilt und das Gericht beschloss die Konfiszierung des LKW. 2004 verkaufte das Unternehmen, in dessen Eigentum der Lastwagen stand, an den Beschwerdeführer. Der Beschwerdeführer wusste weder von dem Urteil noch davon, zu welchem Zweck der LKW früher gebraucht worden war.
2006 ordnete das Gericht die Vollstreckung des Beschlusses über die Einziehung an und der LKW wurde konfisziert. Der Beschwerdeführer legte Rechtsmittel ein und verlangte Schadensersatz von Staat, aber er scheiterte.
Der Beschwerdeführer legte Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der Gerichtshof stellte eine Verletzung des Rechts auf Eigentum fest. Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls, der den Schutz des Eigentums regelt, macht Eingriffe in das Eigentum von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Die müssen eine rechtliche Grundlage haben, einem legitimen Ziel im öffentlichen Interesse dienen und ein faires Gleichgewicht zwischen dem Allgemeininteresse und dem Interesse des Betroffenen herstellen.
Der EGMR stellte fest, dass es eine gesetzliche Grundlage für die Konfiszierung gegeben hatte. Er ging auch davon aus, dass die Einziehung von Gegenständen, die für Straftaten genutzt worden sind, grundsätzlich im allgemeinen Interesse liegt. Er entschied jedoch, dass die Einziehung nicht verhältnismäßig gewesen war. Dabei verwies er darauf, dass der Betroffene an der Entscheidung über die Einziehung nicht beteiligt gewesen war und keine Möglichkeit gehabt hatte, seine Argumente vorzubringen.
Nach dem Urteil im Falle Andonoski gegen Mazedonien ist dies ein weiterer Fall, in dem der EGMR festgestellt hat, dass eine Konfiskation nach einem Strafverfahren das Recht auf Eigentum verletzt. Da in beiden Fällen die mazedonischen Gerichte lediglich das geltende Recht angewandt hatten, könnten es noch mehr werden.