Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen und Völkerrechte hat eine Dokumentation über den Gerichtshof, seine Rolle und sein Mandat online gestellt. Der Film ist hier zu finden.
Mandat
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Afrikanischen Menschenrechtscharta und anderer Menschenrechtsinstrumente, die in Afrika anwendbar sind, beispielsweise der Charter für das Wohlergehen und die Rechte des Kindes und des sogenannten Maputo-Protokolls über die Rechte von Frauen. Das Mandat des Gerichtshofs ergänzt dabei das Mandat der Afrikanischen Menschenrechtskommission. Der Gerichtshof und die Kommission haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Fälle untereinander zu verweisen.
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte wurde durch ein Zusatzprotokoll zur Afrikanischen Menschenrechtscharter gegründet. Seine Entscheidungen sind verbindlich für diejenigen Staaten, die den Gerichtshof anerkannt haben. Derzeit sind dies 26 der 54 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union.
Der Gerichtshof ist zuständig für Rechtsgutachten und in individuellen Fällen betreffend die Auslegung der Afrikanischen Charter für Menschen- und Völkerrechte und anderer Menschenrechtsinstrumente.
– Rechtsgutachten
Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union, die Afrikanische Union, ihre Organe sowie anerkannte Afrikanische Organisationen können beim Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte Rechtsgutachten zu Fragen beantragen, die die Interpretation der Afrikanischen Menschenrechtscharter oder anderer in Afrika anwendbarer Menschenrechtsinstrumente betreffen.
– Individuelle Fälle
Darüber hinaus hat der Gerichtshof Jurisdiktion in individuellen Fällen. Die Afrikanische Menschenrechtskommission, Parteien in einem Verfahren bei der Afrikanischen Menschenrechtskonvention, Staaten, deren Angehörige Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, können dem Gerichtshof Fälle zur Entscheidung unterbreiten. Darüber hinaus haben Staaten die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, kraft derer sie die Gerichtsbarkeit des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte für Individualbeschwerden anerkennen. Wenn ein Staat diese Erklärung abgegeben hat, können auch Einzelpersonen eine Beschwerde gegen diese Staaten beim Gerichtshof einreichen, über die das Gericht dann verbindlich entscheiden kann. Bislang haben sechs Staaten diese Erklärung abgegeben.
Struktur und Organisation
Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Arusha, Tansania. Er besteht aus den Richtern und der Geschäftsstelle. Die 11 Richter werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, die einmal verlängert werden kann. Ausser der Präsidentin des Gerichtshofes arbeiten alle Richter auf Teilzeitbasis. Der Gerichtshof führt vier ordentliche Sitzungen pro Jahr durch, die jeweils ungefähr zwei Wochen dauern.
Die Geschäftsstelle übernimmt die Verwaltung des Gerichtshofes und unterstützt die Arbeit der Richter durch Recherche, Abfassung von Entwürfen u.ä.