
Individualbeschwerde beim EGMR
Rechtsanwalt Holger Hembach ist spezialisiert auf Individualbeschwerden beim EGMR. (Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet Wirtschaft und Menschenrechte; besuchen Sie dazu bitte die gesonderte Webseite)
Die Individualbeschwerde ist ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, einem internationalen Gericht mit Sitz in Straßburg, Frankreich. Durch die Einlegung einer Individualbeschwerde könnten Personen prüfen lassen, ob bestimmte staatliche Handlungen oder Unterlassungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Eine Individualbeschwerde bietet damit ein zusätzliches Rechtsmittel, wenn auf nationaler Ebene alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Stellt der EGMR eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, kann der Betroffene auf dieser Grundlage auf nationaler Ebene ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen.
Prüfung durch den EGMR
Allerdings prüft der EGMR den Fall nicht vollständig. Er setzt sich nicht damit auseinander, ob nationale Gerichte das nationale Recht richtig angewandt haben. Auch die Feststellungen von Tatsachen durch die innerstaatlichen Gerichte kann man beim EGMR nicht überprüfen lassen. Der Gerichtshof prüft den Sachverhalt nur im Hinblick darauf, ob sich aus ihm eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.
Die EMRK
Eine Individualbeschwerde beim EGMR hat daher nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn man eine Vorschrift der EMRK findet, die möglicherweise verletzt sein könnte. Die EMRK enthält grundsätzliche Freiheitsrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf ein faires Verfahren, das Verbot der Folter und das Recht auf Leben.
Voraussetzungen
Eine Individualbeschwerde beim EGMR ist nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten sind die Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel und die Frist: Bevor man eine Beschwerde beim EGMR einlegt, muss man auf innerstaatlicher Ebene alle Rechtsmittel in Anspruch genommen haben. Das Verfahren beim EGMR ist subsidiär. Der EGMR beschäftigt sich erst dann mit einem Fall, wenn klar ist, dass die Entscheidung auf innerstaatlicher Ebene nicht mehr geändert werden kann. Nach Abschluss des Verfahrens auf innnerstaatlicher Ebene läuft die Frist. Sie beträgt derzeit sechs Monate.
Darüber hinaus gibt es noch weiter formale Voraussetzungen.
Das Verfahren
Das Verfahren wird in Gang gesetzt durch die Einlegung der Individualbeschwerde mithilfe des Beschwerdeformulars. Auf dieser Grundlage entscheidet dann der Gerichtshof, ob der Sachverhalt näher geprüft werden muss. Ist das der Fall, wird die Regierung des gegnerischen Staates über die Beschwerde informiert. Sowohl die Regierung als auch der Beschwerdeführer hat dann die Möglichkeit zu einer weiteren Stellungnahme. Am Ende entscheidet der Gerichtshof, ob eine Verletzung der EMRK vorliegt.
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Holger Hembach – Ihr Anwalt für Individualbeschwerden beim EGMR
Rechtsanwalt Holger Hembach ist seit 1999 Rechtsanwalt. Er ist spezialisiert auf die Beratung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auf die Vertretung von Klienten beim Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dazu gehört die Einlegung von Individualbeschwerden und die Vertretung im weiteren Verfahren
Häufige Fragen zur Individualbeschwerde beim EGMR und zur EMRK
Was tut der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu überwachen. Staaten, die die EMRK unterzeichnen, verpflichten sich dadurch, Menschen in ihrer Hoheitsgewalt bestimmte Rechte zu gewährleisten. Der EGMR kontrolliert, ob sie diese Verpflichtung erfüllen. Er wird dabei nicht aus eigener Initiative tätig, sondern aufgrund von Beschwerden: Individuen oder Gruppen, die glauben, in Rechten nach der EMRK verletzt zu sein, können eine Individualbeschwerde beim EGMR einreichen. Der Gerichtshof prüft dann, ob eine Verletzung der EMRK vorliegt und der Staat seine Pflichten verletzt hat. Neben dieser sogenannten Individualbeschwerde gibt es auch noch die Staatenbeschwerde. Diese ist aber eher selten. Schließlich kann der EGMR auf Antrag eines Staates auch eine Art Rechtsgutachten zu bestimmten Fragen vorlegen (“advisory opinion”). Dies gilt aber nur für manche Staaten, die ein Zusatzprotokoll zur EMRK unterzeichnet haben.
Was kann ich durch eine Individualbeschwerde beim EGMR erreichen?
Das Verfahren beim EGMR ist gerichtet auf die Feststellung einer Verletzung der EMRK. Dementsprechend kann der EGMR zunächst feststellen, dass die Konvention verletzt ist (oder eben nicht). Das bringt zunächst die moralische Genugtuung, dass damit eine Konventionsverletzung eben offiziell feststeht. Vor allem kann man mit einem solchen Urteil in Deutschland eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Die Verfahrensordnungen für verschiedene Verfahrensarten (also beispielsweise die Strafprozessordnung, die Zivilprozessordnung usw.) sehen vor, dass ein Verfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn der EGMR feststellt, dass in dem Verfahren die EMRK verletzt wurde. Darüber hinaus kann der EGMR dem Beschwerdeführer auch Schadensersatz zusprechen.
Bekomme ich beim EGMR Schadensersatz?
Wie schon gesagt, ist das Verfahren beim EGMR zunächst gerichtet auf die Feststellung einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus kann der EGMR dem Beschwerdeführer eine sogenannte gerechte Entschädigung zusprechen. Das ist geregelt in Art. 41 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Es steht im Ermessen des EGMR, ob er dem Beschwerdeführer einen Schadensersatz zuspricht. Grundsätzlich hat der Schadensersatz zwei Komponenten: Die Entschädigung für materiellen Schaden und die Entschädigung für nichtfinanziellen Schaden. Die Entschädigung für nichtfinanziellen Schaden ist eine Art Schmerzensgeld für die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Beschwerdeführer soll für die den Stress und den Ärger entschädigt werden, die die Verletzung der EMRK verursacht hat. Dagegen geht es beim materiellen Schaden um messbare Verluste, beispielsweise um den Verlust eines Hauses, wenn eine Enteignung erfolgt ist, die gegen das Recht auf Eigentum verstieß.
Schließlich gehören zur gerechten Entschädigung die Kosten. Mit diesen beschäftige ich mich in einer eigenen Frage, siehe also unten.
Wann kann ich eine Individualbeschwerde beim EGMR einlegen?
Eine Individualbeschwerde beim EGMR ist nur dann zulässig, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. Der Beschwerdeführer muss alle effektiven rechtlichen Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, ausgeschöpft haben, bevor er seinen Fall vor den EGMR bringen kann. Welche Rechtsmittel das im konkreten Fall sind, kann sehr schwer zu beurteilen sein – und ist ein häufiger Streitpunkt, wenn der Gerichtshof über die Zulässigkeit einer Beschwerde entscheidet. Es empfiehlt sich daher, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Generell gilt, dass eine Individualbeschwerde beim EGMR noch nicht zulässig ist, solange der Betroffene ein Urteil noch mit Berufung oder Revision anfechten kann. In Deutschland gilt zudem, dass der Beschwerdeführer in aller Regel zunächst eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen muss, bevor er zum EGMR gehen kann.
Muss ich für eine Individualbeschwerde beim EGMR eine Frist beachten?
Derzeit (September 2020) gilt für Beschwerden beim EGMR noch eine Frist von sechs Monaten. Diese Frist soll auf vier Monate verkürzt werden. Die Verkürzung auf vier Monate tritt in Kraft, sobald alle Staaten das 15. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert haben).
Die Frist beginnt mit der Entscheidung über das letzte effektive Rechtsmittel zu laufen, das dem Beschwerdeführer zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Datum der Zustellung der Entscheidung an den Rechtsanwalt des Beschwerdeführers. Auch wegen der Frist (neben der Pflicht, effektive nationale Rechtsmittel auszuschöpfen, siehe oben) sollte man genau prüfen, welche rechtlichen Schritte man vor Einlegung einer Beschwerde ergreifen sollte. Denn es besteht die Gefahr, dass die Frist verstreicht, während der Beschwerdeführer noch mit Rechtsmitteln beschäftigt ist, die der EGMR als nicht effektiv ansieht
Wie hoch sind die Kosten einer Individualbeschwerde?
Beim EGMR gibt es keine Gerichtskosten; Beschwerdeführer, deren Beschwerde erfolglos ist, müssen auch nicht eventuelle Kosten der Gegenseite tragen.
Die einzigen Kosten die anfallen sind damit die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Ist eine Beschwerde erfolgreich, entscheidet der EGMR grundsätzlich, dass der Staat, gegen den sich die Beschwerde gerichtet hat, die Kosten des Beschwerdeführers tragen muss. In diesem Falle zahlt also der gegnerische Staat den eigenen Anwalt. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: der EGMR ordnet die Erstattung der Kosten nur soweit an, wie er sie für notwendig hält. Wenn der Gerichtshof also der Auffassung ist, dass ein Anwalt ein überhöhtes Honorar veranschlagt hat (beispielsweise, weil der EGMR die Anzahl der Arbeitsstunden, die der Rechtsanwalt in Rechnung gestellt hat, nicht für realistisch hält), kann es passieren, dass der Beschwerdeführer auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt
Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)?
Die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein internationaler Vertrag. Staaten, die ihn unterzeichnen, verpflichten sich, Menschen in ihrer Hoheitsgewalt bestimmte Rechte und Freiheiten zu gewährleisten.
Die Konvention ist ein Instrument des Europarates (nicht der EU). Sämtliche 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben sie unterzeichnet.
Gilt die EMRK in Deutschland?
Ja. Deutschland hat die EMRK schon 1952 ratifiziert. Die Konvention ist 1953, nach dem zehn Staaten sie ratifiziert hatten, in Kraft getreten. Seitdem gilt sie auch in Deutschland.
Welchen Rang hat die EMRK in Deutschland?
In Deutschland hat die EMRK den Rang eines einfachen Gesetzes und steht damit unterhalb der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass die EMRK bei der Auslegung des Grundgesetzes zu beachten ist. Viele der Rechte, die das Grundgesetz garantiert, finden sich auch in der EMRK. Bei der Interpretation dieser Rechte ist also auch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen.
Außerdem können Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beim europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angegriffen werden, wenn sie gegen die EMRK verstoßen.
Deutschland ist doch ein Rechtsstaat – spielt da die EMRK überhaupt eine Rolle?
Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert keine Rechte, die nicht auch in der deutschen Verfassung verankert sind. Die Konvention – und die Kontrolle ihrer Einhaltung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – verleihen dem Grundrechtsschutz aber eine internationale Dimension.
Die EMRK ist nach dem Zweiten Weltkrieg verfasst worden nach dem es sich, gerade in Deutschland, gezeigt hatte, dass die staatliche Gewährleistung von Rechten eben nicht immer ausreicht. Sie war daher vor allem als ein Schutz gegen Diktatur konzipiert. Im Laufe der Zeit hat jedoch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Konventionsrechte immer weiter ausgelegt. Sie haben daher heute oft weit reichende Folgen für das nationale Recht. Die EMRK spielt daher nicht nur dann eine Rolle, wenn eine Diktatur bevorsteht oder Grundrechte massiv verletzt werden. Auch in stabilen Demokratien kommt es immer wieder zu Verletzungen der EMRK. Deshalb gibt es zahlreiche Verfahren auch gegen Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich oder das vereinigte Königreich, in denen der EGMR Verletzungen der Konvention festgestellt.
Darüber hinaus spielen die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch bei der Interpretation und Anwendung deutschen Rechts eine immer größere Rolle.
Video: Die Individualbeschwerde beim EGMR
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